Allgemeine Reisebedingungen
Diese Bedingungen gelten für die von NaTour veranstalteten
Reisen. Tritt NaTour nur als Vermittler für Partnerveranstalter
auf, gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen
Veranstalters, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vor Buchung
zusenden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, elektronisch
(über das Internet) oder per Telefax erfolgen. Mit
Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie NaTour den Abschluss eines
Reisevertrages an. Bei einer Anmeldung für mehrere
Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern
für deren vertragliche Verpflichtung wie für seine
eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert
erklärt hat. Der Vertragsabschluss wird verbindlich
mit der schriftlichen Bestätigung durch NaTour.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung
in Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens EUR
250,- pro Person zu leisten. Die Restsumme ist bis mindestens
vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die endgültigen
Reiseunterlagen (Fahrkarten, Flugtickets und Reservierungen)
gehen Ihnen nach Eingang der Restzahlung zu.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen
bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in den
Reisebeschreibungen und aus den Angaben in der Reisebestätigung.
Nebenabreden, die den vertraglichen Umfang der Reise verändern,
werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von NaTour nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Geringfügige Änderungen der Reiseroute sind erlaubt,
wenn alle erreichbaren Zielorte für die vereinbarte
Dauer aufgesucht werden, wenn auch in anderer Reihenfolge.
NaTour behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung
der Beförderungskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren,
Wechselkursänderungen) in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person / pro Sitzplatz
auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Über Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen
Reiseleistung hat NaTour den Reisenden unverzüglich
zu informieren, spätestens jedoch 7 Tage vor Reiseantritt.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig.
Bei Preisänderungen um mehr als 5 % oder einer erheblichen
Änderung der Reiseleistungen ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt
werden. Der Reiseverlauf der einzelnen Programme kann sich
geringfügig ändern, ohne dass sich der Charakter
der Reise verändert.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche
Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NaTour.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt
er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise
nicht an, so kann NaTour angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
NaTour kann diesen Aufwand konkret berechnen oder nach folgender
Gliederung pauschalieren:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 %
- vom 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 35 %
- vom 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
- vom 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 50 %
- vom 7. – 2. Tag vor Reisebeginn 80 %
- ab 1 Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 100
% des Reisepreises.
6. Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang
mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in
der Person des Kunden liegenden Gründen während
der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind
mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller
zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen,
die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur Abreise
oder zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für
eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von
Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport,
Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson).
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
NaTour kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung
der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter,
so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
b) Zwei Wochen vor Reiseantritt - bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde erhält
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte die Reise trotz Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl
nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt
werden, so kann NaTour den Reisepreis erhöhen, soweit
dies zur Abdeckung von höheren Reisekosten infolge
geringerer Belegung von Unterkünften, Transportmitteln
etc. erforderlich ist.
c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt - wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für NaTour deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass NaTour im Falle
der Durchführung der Reise entstehenden Kosten einer
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht
von NaTour besteht jedoch nur, wenn NaTour die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus
diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
d) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, hat NaTour den Kunden davon zu unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
9. Haftung
NaTour haftet ausschließlich für
- gewissenhafte Reisevorbereitung
- ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Leistungen
- Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
und Reiseleiter vor Ort
- Richtigkeit der Ihnen zur Verfügung gestellten Reisebeschreibung.
Wir übernehmen keine Haftung für:
- Leistungsstörungen bei Fremdleistungen (z.B. Bahn,
Bus, Flug, Hotel)
- Bei Änderungen der Reise aufgrund von Wetterbedingungen
und höherer Gewalt
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird.
10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht,
kann vom Reisenden Abhilfe verlangt werden, er ist aber
verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Beanstandungen sind vor Ort schriftlich bei der Reiseleitung
anzuzeigen. Die Reiseleiter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
Ansprüche des Reiseteilnehmers sind innerhalb von vier
Wochen nach Rückkehr schriftlich beim Veranstalter
geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden
verjähren sechs Monate nach dem Rückkehrdatum.
11. Ausrüstung
Mit der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausrüstung
ist sorgfältig umzugehen. Bei Beschädigung trägt
der Teilnehmer die Kosten für anfallende Reparaturen
oder Wiederbeschaffung.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung dieser Vorschriften
selbst verantwortlich.
13. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss
diverser Reiseversicherungen (z.B. Auslandskranken-, Reiserücktritts-,
Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung), insbesondere
einer Auslandskranken- und Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.