Allgemeine Reisebedingungen

Diese Bedingungen gelten für die von NaTour veranstalteten Reisen. Tritt NaTour nur als Vermittler für Partnerveranstalter auf, gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vor Buchung zusenden.

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, elektronisch (über das Internet) oder per Telefax erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie NaTour den Abschluss eines Reisevertrages an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtung wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertragsabschluss wird verbindlich mit der schriftlichen Bestätigung durch NaTour.


2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens EUR 250,- pro Person zu leisten. Die Restsumme ist bis mindestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die endgültigen Reiseunterlagen (Fahrkarten, Flugtickets und Reservierungen) gehen Ihnen nach Eingang der Restzahlung zu.


3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in den Reisebeschreibungen und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den vertraglichen Umfang der Reise verändern, werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.


4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von NaTour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute sind erlaubt, wenn alle erreichbaren Zielorte für die vereinbarte Dauer aufgesucht werden, wenn auch in anderer Reihenfolge.
NaTour behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Wechselkursänderungen) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person / pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Über Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat NaTour den Reisenden unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch 7 Tage vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig. Bei Preisänderungen um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden. Der Reiseverlauf der einzelnen Programme kann sich geringfügig ändern, ohne dass sich der Charakter der Reise verändert.


5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NaTour. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann NaTour angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. NaTour kann diesen Aufwand konkret berechnen oder nach folgender Gliederung pauschalieren:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 %
- vom 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 35 %
- vom 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
- vom 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 50 %
- vom 7. – 2. Tag vor Reisebeginn 80 %
- ab 1 Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.


6. Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur Abreise oder zur vorbereiteten Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson).


7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

NaTour kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Zwei Wochen vor Reiseantritt - bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte die Reise trotz Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt werden, so kann NaTour den Reisepreis erhöhen, soweit dies zur Abdeckung von höheren Reisekosten infolge geringerer Belegung von Unterkünften, Transportmitteln etc. erforderlich ist.
c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für NaTour deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass NaTour im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten einer Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von NaTour besteht jedoch nur, wenn NaTour die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
d) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat NaTour den Kunden davon zu unterrichten.


8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.


9. Haftung

NaTour haftet ausschließlich für
- gewissenhafte Reisevorbereitung
- ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen
- Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Reiseleiter vor Ort
- Richtigkeit der Ihnen zur Verfügung gestellten Reisebeschreibung.
Wir übernehmen keine Haftung für:
- Leistungsstörungen bei Fremdleistungen (z.B. Bahn, Bus, Flug, Hotel)
- Bei Änderungen der Reise aufgrund von Wetterbedingungen und höherer Gewalt
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.


10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann vom Reisenden Abhilfe verlangt werden, er ist aber verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind vor Ort schriftlich bei der Reiseleitung anzuzeigen. Die Reiseleiter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Ansprüche des Reiseteilnehmers sind innerhalb von vier Wochen nach Rückkehr schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren sechs Monate nach dem Rückkehrdatum.


11. Ausrüstung

Mit der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausrüstung ist sorgfältig umzugehen. Bei Beschädigung trägt der Teilnehmer die Kosten für anfallende Reparaturen oder Wiederbeschaffung.


12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich.


13. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss diverser Reiseversicherungen (z.B. Auslandskranken-, Reiserücktritts-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung), insbesondere einer Auslandskranken- und Reiserücktrittskostenversicherung. Die Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten.


14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.